Allgemeine Geschäftsbedingungen
der REPEXO Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main
1. Vertragsgegenstand/Auftragsabschluss
1.1 Der Kunde erteilt Aufträge an die REPEXO Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax für die Personal- und/ oder Unternehmensberatung.
1.2 Grundlage ist das zuvor mit dem Klienten abgestimmte Anforderungsprofil der jeweiligen Dienstleistung und der Auftragsbestätigung mit dem vereinbarten Beratungshonorar.
1.3 REPEXO Beratungsgesellschaft bestätigt den Auftragseingang unter Aufführung der definierten Leistungen schriftlich, per E-Mail oder Fax.
2. Leistung des Beraters
2.1 Der Berater wird alles in seinem Ermessen stehende tun, die vereinbarte Leistung der Personalberatung zu erbringen.
2.2 Untersuchungen und Empfehlungen im Rahmen des Auftrages werden nach bestem Wissen und auf der Grundlage der dem Berater vorliegenden Informationen gemacht.
3. Grundlagen der Zusammenarbeit
3.1 Der Berater führt den Auftrag nach den allgemeinen Grundsätzen der Unternehmens-/ Personalberatung aus. Seine Tätigkeit gliedert sich in: a. Untersuchungen, Bestandsaufnahmen und Recherchen. b. Schriftliche Niederlegung des Beratungsvorschlages und Zwischenberichterstattung an den Auftraggeber mit abschließender Analyse und Bewertungsempfehlung.
3.2 Der Berater ist berechtigt, bei der Ausführung des Auftrages weitere sach- verständige Personen hinzuzuziehen.
3.3 Der Berater ist berechtig den Vertrag aus ethischen und/ oder moralischen Aspekten, die sich während der Vertragslaufzeit entwickeln fristlos zu kündigen. Eine Rückforderung oder Einbehaltung der bis dahin entstandenen Mandantenhonorarforderungen ist nicht zulässig.
4. Beauftragung
4.1 Der Berater wird immer exklusiv mit der Besetzung von Positionen in der Direktsuche beauftragt.
4.2 Der Auftraggeber wird in der Direktsuche und während der Vertragslaufzeit parallel keine weiteren Aktivitäten zur Besetzung der Position (z.B.: Anzeigenschaltung, hinzuziehen eines weiteren Beraters, etc.) ohne Abstimmung mit dem Berater vornehmen.
4.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kooperationspartner werden gesondert behandelt.
4.4 Der Auftraggeber stellt dem Berater alle zur Besetzung der Position notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und gibt ihm persönliche Unterstützung.
4.5 Insbesondere bei Erstaufträgen ist der Berater eingehend in die Unternehmens- Struktur, Produkt- und Marktpolitik, Unternehmenskultur und Unternehmensstrategie Philosophie und alle wichtigen Voraussetzungen einzuführen
4.6 Im Rahmen des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Berater und dem Auftraggeber ist der Berater fortlaufend über neue Unternehmensentwicklungen oder Veränderungen, die im Rahmen der Beratung von Bedeutung sein könnten umgehend zu informieren. Ist dies nicht der Fall und es kommt dadurch zu erheblichen Behinderungen im Projektverlauf, so dass das Projekt nicht mehr erfolgsversprechend weitergeführt werden kann, so ist die Nächste ausstehende Rate abrechnungsfähig.
5. Honorar
5.1 Das Honorar in der Personal- Unternehmensberatung der REPEXO GmbH & Co. KG wird jeweils individuell nach Art des Auftrages festgelegt und mit dem Kunden im Vorfeld definiert und sogleich in der Auftragsbestätigung fixiert, die mit dem Anforderungsprofil Vertragsbestandteil ist.
5.2 Das Honorar bezieht sich immer auf die jeweils vereinbarte Dienstleistung des Beraters im Rahmen des jeweiligen Auftrages.
5.3 Reisekosten der Kandidaten werden nur nach vorheriger Absprache mit unseren Mandanten übernommen. Die zur Übernahme notwendigen Reisekostenbelege sind spätestens 4 Wochen nach Reisedatum in unserem Haus einzureichen. Entstandene abrechnungsfähige Reisekosten der Kandidaten werden dem Auftraggeber in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Kostenrechnungen sind an den Bewerber direkt zu begleichen.
5.4 Sollten Reisekosten des Beraters (projektabhängig) anfallen, werden diese auf folgender Basis vereinbart: - Hotelkosten (incl. Verpflegung) nach Vorlage der Rechnungen. - Mögliche Nutzung von Besprechungsräumen für Bewerbergespräche, nach Vorlage der Rechnungen. - Kfz-Kosten nach Aufwand Euro 0,40/km - Bahn/Flugticket nach Vorlage der Rechnungen.
5.5 Alle Honorare und Kosten zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.
5.6 Sollte aus ein und demselben Beratungsauftrag ein zweiter Kandidat eingestellt werden, wird ein Honorar in Höhe von 18 % des Brutto-Jahreseinkommens des Kandidaten festgelegt.
5.7 Sollte der Beratungsvertrag trotz des vorhandenen Spielraumes den normalen Umfang übersteigen bzw. durch eingetretene Änderungen (z.B. Restart) zu erweiterten Leistungen des Beraters führen, so bedarf dies einer Sonderregelung.
5.8 Sollte das Projekt von Seiten des Auftraggebers innerhalb der ersten 2 Wochen storniert werden, bleibt das Grundhonorar davon unberührt. Sollte das Projekt nach Ablauf von 2 Wochen storniert oder umdefiniert werden, so wird ein 2. Drittel der Gesamtsumme fällig. Bei Fortführung des Auftrages in der Direktsuche, ist eine Anrechnung nur dann möglich wenn es sich um dasselbe Projekt handelt.
5.9 Bei Projekten die im weiteren Verlauf des Auftrags umdefiniert oder gestrichen werden, ist das komplette Abschlusshonorar fällig, sofern mindestens ein potenzieller Kandidat (m/w), vorgestellt wurde.
5.10 Sollte ein vorgeschlagener Präsentationstermin der Firma REPEXO vom Kunden blockiert oder storniert werden, sodass es nicht möglich wird, innerhalb der ersten 10 Wochen nach Auftragserhalt, im Zuge des Auftrages Kandidaten zu präsentieren, wird die 2. Rate (Präsentation) dennoch fällig.
5.11 Sollte laut Auftragsbestätigung (Sondervereinbarung) nichts anders vereinbart worden sein, so ist eine Präsentation (2. Rate) abrechnungsfähig mit der persönlichen Vorstellung durch die Firma REPEXO von jeweils 1 Kandidaten pro Position, der das gewünschte fachliche Anforderungsprofil des Mandanten erfüllt.
5.12 Sollte das Projekt im Bearbeitungsverlauf nach erfolgter/n Präsentation/en plötzlich vom Kunden nachweislich blockiert werden, so dass es nicht mehr möglich ist einen erfolgreichen Abschluss des Projektes zu erzielen, z.B. durch ausbleibende Reaktion nach mehrmaligem Nachfragen über den Projektfortgang (per Mail oder Telefon/Mailbox), so wird nach einer Frist von 7 Tagen nach dem 1. Klärungsversuch das komplette Abschlusshonorar fällig.
5.13 Eine gegenseitige Aufrechnung von Ansprüchen ist nicht zulässig.
5.14 Sollte die Beratung nicht mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages des Kandidaten, sondern mit der vertraglichen Verpflichtung als freier Mitarbeiter, etc. enden, so wird auch hierauf das vertraglich vereinbarte Honorar fällig.
5.15 Die schriftlich vereinbarte Nachbesetzungsgarantie erlischt 8 Monate nach Vertragsabschluss mit dem neuen Mitarbeiter.
6. Laufzeit/Honorare
6.1 Die Laufzeit des Vertrages endet nach 12 Monaten, Datum/Auftragsbestätigung, mit einer 3-monatigen Verlängerungsoption. Danach können weitere Fristen und Modalitäten neu festgelegt werden.
6.2 Sollte eine vom Klienten in Auftrag gegebene Direktsuche während der Vertragslaufzeit mit der Firma REPEXO, auf eine andere Art vom Klienten besetzt werden, so ist trotzdem für den jeweiligen Auftrag das vereinbarte Abschlusshonorar an die Firma REPEXO fällig. Da davon auszugehen ist, durch die Marktbearbeitung für den Klienten, maßgeblich an der Besetzung beteiligt zu sein.
6.3 Für alle Kandidaten, die über die Firma REPEXO in irgendeiner Form, auch über die vorher vereinbarte Vertragslaufzeiten hinaus, mit unserem Kunden/ Interessenten in Kontakt gekommen sind; einen Arbeitsvertrag, freien Mitarbeitervertrag oder Ähnliches erhalten, wird ein Honorar fällig. Das Honorar wird aus einem vorher definierten Suchauftrag resultieren, oder wird bei anderen Positionen, die der Firma REPEXO im Vorfeld nicht bekannt waren, mit einer Pauschale von mindestens (je nach Position), 12.000 Euro berechnet.
6.4 Bei Aufträgen die auf reiner Erfolgsbasis abgeschlossen wurden und vor der Vertragslaufzeit von unserem Klienten, anderweitig besetzt, umdefiniert oder gestrichen werden, ist 50 % des auf der Auftragsbestätigung fixierten Honorars der jeweiligen Position sofort fällig.
7. Garantie/ Haftungsausschluss
7.1 Der Berater übernimmt in der Personalbeschaffung keine ausschließliche Garantie hinsichtlich des geeigneten Kandidaten. Er ist jedoch bereit, im Rahmen der Vertragslaufzeit so lange nach dem geeigneten Kandidaten zu suchen, bis dieser gefunden ist, ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber eingeht und seine Tätigkeit bei dem Auftraggeber aufnimmt. Längere Fristen müssten separat vereinbart werden.
7.2 Sollte der eingestellte Kandidat das Unternehmen innerhalb der ersten 6 Monate aus wichtigen Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, verlassen, so wird eine neuerliche Besetzung lediglich unter Anrechnung des Aufwandes (zzgl. Spesen) vom Berater betrieben.
7.3 Dies gilt im Falle eines Ausscheidens des Kandidaten aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber nur, wenn die ausgesprochene Kündigung auf Gründen beruht, die eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 KSchG rechtfertigen würden.
7.4 Ein Anspruch auf Rückerstattung des Beratungshonorars ist ausgeschlossen.
7.5 Eine Haftung der Personalberatung dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat nicht alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt wird nicht übernommen.
7.6 Das Gleiche gilt, sollte der eingestellte Bewerber seine Tätigkeit nicht aufnehmen, wenn der eingestellte Kandidat eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über eine in diesem Fall zu zahlende Vertragsstrafe unterzeichnet hat.
7.7 Im Übrigen kann die REPEXO GmbH Co. KG für Schäden jeglicher Art, nicht in die Haftung genommen werden und dieses wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.8 Die Beratung in Fragen des Diskriminierungsschutzes nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Berater übernimmt keine Haftung für den Fall, dass der Auftraggeber aufgrund der von ihm eigenverantwortlich getroffenen Auswahlentscheidung bei der Stellen - Besetzung zur Leistung auf Schadensersatz nach den Bestimmungen des AGG in Anspruch genommen wird. Der Auftraggeber oder die von ihm mit der Betreuung des Auftrages benannten Personen sind verpflichtet, für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des AGG im Laufe des Auswahlprozesses selbst Sorge zu tragen.
8. Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
8.1 Der Auftraggeber darf den vom Berater ausgearbeiteten Beratungsvorschlag nebst etwaigen Anlagen, aber auch die vom Berater zusätzlich erteilten Ratschläge und Hinweise, nur für die Zwecke seines eigenen Betriebes verwenden.
8.2 Eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Beraters gestattet.
9. Sonstiges
9.1 Eine Beanstandung des Beratungsvorschlages oder der sonstigen Tätigkeit des Beraters berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Zurückhaltung des Honorars oder der Kostenrechnung.
9.2 Der Berater verpflichtet sich auch nach Beendigung des Auftrages, alle ihm vom Auftraggeber übermittelten Angaben, sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und seinen Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen.
9.3 Gutachten und Informationen über Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
9.4 Der Berater sichert jedem Kandidaten zu, dass ohne seine ausdrückliche Einwilligung weder vom gegenwärtigen noch von vorhergehenden Arbeitgebern Referenzen eingeholt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, keine Referenzen ohne vorherige Zustimmung des Beraters einzuholen.
9.5 Mündliche Abmachungen sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf vorstehend vereinbartes Schriftformerfordernis.
10. Datenschutz
10.1 REPEXO Beratungsgesellschaft verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten.
10.2 Personenbezogene Daten werden von REPEXO Beratungsgesellschaft nur zum Erweck der Erfüllung eine Vertrages, sowie zur Abrechnung genutzt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des gesamten Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
11.2 Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Nebenabredungen bestehen nicht.
11.3 REPEXO Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG behält sich vor, diese AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern.
11.4 Gerichtsstand ist Offenbach/Main oder, nach Wahl des Beraters, der Sitz des Auftraggebers.
11.5 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche, gilt ausschließlich deutsches Recht, wenn keine andere Vereinbarung folgt.